Selbständig in der eigenen Wohnung zu leben, das wird im Alter immer schwerer. Neben Treppen und Zugängen muss insbesondere das
Badezimmer altersgerecht angepasst werden. Sowohl Pflegekasse als auch der Staat wissen, welchen finanziellen Aufwand dies für Sie bedeutet, und haben daher verschiedene Förderprogramme zu diesem Zweck aufgelegt.
Geld von der Pflegekasse: Wenn bei Ihnen oder Ihrem Angehörigen ein Pflegegrad vorhanden ist, dann erhalten Sie bereits ab Pflegegrad 0 für den bedarfsgerechten Umbau Ihres Bades eine finanzielle Unterstützung von bis zu 4.000 Euro. Dieser Zuschuss wird ohne Eigenanteil gewährt.
Weiterhin hilft unter Umständen auch die KfW: Mit dem Förderprogramm „Altersgerecht umbauen“ beteiligt sich die KfW mit Zuschüssen oder günstigen Darlehen an Ihren Kosten. Dafür müssen Sie nicht Ihre gesamte Wohnung oder gleich das ganze Bad sanieren, bereits der Einbau einer Bodengleichen Dusche ist ausreichend. Insbesondere bei solchen Einzelmaßnahmen wäre für Sie der Investitionszuschuss interessant: Dabei erhalten Sie 10% der förderfähigen Kosten (bis maximal 5.000 Euro) als Zuschuss.
Sollten Sie umfassender umbauen, dann bietet Ihnen die KfW einen zinsgünstigen Kredit bis zu 50.000 Euro an. Zuschuss und Kredit lassen sich jedoch nicht kombinieren, sie sind nur einzeln abrufbar.
Je nach Bundesland gibt es noch weitere Förderungsmaßnahmen. Für weitere Informationen Informieren Sie sich bei Ihrer Pflegekasse.
Sollten Sie keinen Pflegegrad haben, oder der Umbau sprengt Ihr derzeitiges Budget. Kein Problem!
Ab sofort haben Sie die Möglichkeit, den Umbau in bequemen Raten über unsere Partnerbank zu bezahlen. Die Sicherheit und Barrierefreiheit im Alter sollte keinen zu hohen Preis haben.
Da es um die altersgerechte Anpassung Ihres Wohnraums geht, ist die Liste der geförderten Maßnahmen lang. Unter anderen werden folgende Umbauten im Bad gefördert:
die Anpassung der Raumgeometrie, d.h. Schaffung breiterer Zugänge, beispielsweise für den Rollstuhl,
der Einbau eines bodengleichen Duschplatzes, rutschfeste bzw. -hemmende Fliesen, der Einbau einer Badewannentür.
Voraussetzung für die Förderung ist, das die Maßnahmen zur Barriere-Reduzierung in Ihrem privaten Wohnraum durchgeführt werden. Nicht gefördert werden Maßnahmen in:
Ferienhäusern und -wohnungen, gewerblich genutzten Objekten und Alten- bzw. Pflegewohnheimen.
Auch wichtig: Eine Nachfinanzierung bereits begonnener Umbaumaßnahmen ist nicht möglich. Beantragen Sie deshalb rechtzeitig vor Baubeginn die entsprechenden Fördermöglichkeiten.
Auch wenn Sie in den letzten Jahren bereits einen Zuschuss für barriere-reduzierende Umbauten in Ihrer Wohnung in Anspruch genommen haben, so können Sie unter bestimmten Umständen ein weiteres Mal diesen Zuschuss erhalten. Voraussetzung hierfür ist, dass sich der Pflegebedarf derart geändert hat, dass neue Umbaumaßnahmen im Bad notwendig geworden sind. Bitte nehmen Sie rechtzeitig vor Beginn des Umbaus dazu Kontakt zur Pflegekasse auf.
Die Pflegekasse beteiligt sich an den Kosten für einen altersgerechten bzw. barrierearmen Umbau der Wohnung mit dem Ziel, dass
Sind die Voraussetzungen geklärt, kann eine Wohnraumanpassung von der Pflegekasse mit bis zu 4.000,00 EUR pro Maßnahme unterstützt werden. Dieser Zuschuss wird ohne Einkommensprüfung für Pflegebedürftige der Pflegegrade 1 bis 5 gezahlt. Leben mehrere Pflegebedürftige in einer Wohnung, ist der Betrag auf 4.000,00 EUR pro pflegebedürftige Person und 16.000,00 EUR für alle pflegebedürftigen Personen im Haushalt begrenzt.
Anträge auf einen Zuschuss für einen erforderlichen Wohnungsumbau inklusive eines Kostenvoranschlages reichen Sie bitte jeweils im Vorfeld bei Ihrer Pflegekasse ein. Sind Sie nicht Eigentümer der von Ihnen bewohnten Wohnung oder des Hauses lassen Sie sich bitte im Vorfeld die gewünschte(n) Maßnahme(n) durch Ihren Vermieter genehmigen. Möglicherweise sind für den Umbau auch noch andere Vorgaben des Vermieters zu beachten.
Sterndamm 106 / Ecke Megedestraße / 12487 Berlin
Mo. – Do. 7:30 Uhr – 15:30 Uhr
Fr. 7:30 Uhr – 13:30 Uhr